Zusammenfassung zum Planungsstand Windenergieanlagen

Netphen, 20. August 2015. Westfalenpost/WR August 2015: Gute Zusammenfassung zum Planungsstand Windenergieanlagen auf dem Bergrücken Hellerkopf.


Zur Erinnerung:
1) Die Stadtverwaltung hat in jeder Bürgerversammlung im Sieg-Werthe-Tal über die planungsrechtliche Situation informiert. Darüber hinaus hat sie externe Experten zu mehreren Ausschuss-/Ratssitzungen hinzugezogen.
2) Das zeigt: Größtmögliche Offenheit und Transparenz der Informationen für unsere Bürger in einem schwierigen Entscheidungsfindungsverfahren ist für mich selbstverständlich und tagtägliche Verwaltungspraxis.
3) Sollte die Stadt Netphen ihre Planungen einstellen, bestünde Baurecht im ganzen Stadtgebiet, einschließlich der Wälder.
4) Erst die Planung verhindert Wildwuchs, Verspargelung der Landschaft, weil Vorrangzonen geschaffen werden. Nur in diesen Vorrangzonen besteht Baurecht unter Ausschluss des sonstigen Stadtgebietes.
5) Alle Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein planen deshalb die Einrichtung von Vorrangzonen. Übrigens ist die Privilegierung zum freien Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich (dh letztlich in unseren Wäldern) bereits 1997 unter der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) in das Baugesetzbuch aufgenommen und damit rechtlich ermöglicht worden.
6) Alle Fachleute raten zu der Planung, die wir in Netphen in die Wege geleitet haben.
7) Ob aktuell oder später einmal Windräder in der Vorrangzone gebaut werden, ist ausschließlich Sache der Waldgenossenschaften, die dazu berechtigt wären, eventuelle Flächen an Betreiber oder an Bürgergesellschaften zu verpachten, wie das beispielsweise in Hilchenbach geschehen ist.

Siehe dazu auch den Artikel in der WAZ.

files/aktuelles/Hellerkopf.jpg

Zurück