Aktueller Planungsstand des Einkaufszentrums Netphen
Netphen-Ort, 5.8.15, Einkaufszentrum.
Gute Zusammenfassung des aktuellen Planungsstandes im Netphener Einkaufszentrum heute in der Westfalenpost/ Westfälischen Rundchau. Mit dem Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung nach dem Baugesetzbuch hat die Stadtverwaltung sich jetzt ein Instrumentarium dafür geschaffen, um überhaupt langfristig Innenstadtentwicklung betreiben zu können und damit insgesamt Ordnungs- und Strukturpolitik planen und organisieren zu können. Diese Satzung hätte schon in den 1990er Jahren geschaffen werden müssen. Warum das nicht geschehen ist, darüber kann man trefflich spekulieren und diskutieren...
Erst wenn die Stadtverwaltung eigene Flächen hat, ist sie dazu in der Lage, die Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken, ohne der Erpressung einzelner Grundstückseigentümer ausgesetzt zu sein. Sie ist dann auch nicht so sehr dem Marktgeschehen unterworfen, das künstlich die Preise in die Höhe treibt. Das geschieht leider ganz oft zum Nachteil der Städte und Gemeinden, denen aufgrund der berechtigten Erwartungshaltung der Bevölkerung auf diese Weise höhere Gegenleistungen abverlangt werden als unter normalen Umständen. Die Stadt muss dann z.B. unter Zeitdruck kaufen, überhöhte Preise zahlen. Dafür gibt es in Netphen etliche schlechte Beispiele. Hier der Bericht in der WAZ vom 5. August 2015.
Sehr interessant ist in dieser Hinsicht auch der zweite Berichtsteil, der mit "Abenteuerliche Vorgeschichte" überschrieben ist.